Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Johann Kleinlein Werkzeugmaschinen GmbH & Co. KG
Diese AGB gelten für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsbeziehung
zwischen uns und dem Vertragspartner.
Entgegen stehenden AGB
des Vertragspartners wird widersprochen.
Vertragsschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die zum Angebot gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben
sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich erklärt werden. Die Bestellungen des Vertragspartners
sind für diesen verbindlich. Sofern von uns keine anderweitige
schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder
Rechnung als Auftragsbestätigung. Ist der Vertragspartner
Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen
ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich,
sofern der Vertragspartner nicht unverzüglich schriftlich
widerspricht.
Lieferanten- und Kundenschutz:
Jeder Interessent sichert Lieferanten- bzw. Kundenschutz
zu, sofern wir ihm an dritter Stelle ein Objekt zum Kauf oder
Verkauf mitteilen
und er verpflichtet sich, Preis- und Abschlußverhandlungen über
alle an dieser Stelle zum Verkauf oder Ankauf stehenden Objekte
ausschließlich durch uns zu führen. Die sich im Anschluß an
den Nachweis von Objekten zum Kauf oder Verkauf und den damit
hergestellten Geschäftsbedingungen ergebenden Bestellungen,
Kaufabschlüsse und Lieferungen gelten als durch uns vermittelt
und unterliegen diesen Voraussetzungen. Unsere Angaben über
Maschinenstandorte und Kaufinteressenten sind nur für den
Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unserer vorheriger
schriftlicher Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Preise, Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise gelten ab Standort. Sie verstehen sich
ohne Mehrwertsteuer, Zoll, Verpackung, Fracht, Transport, Porto,
Versicherung und sonstige
Spesen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet;
ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Unsere Rechnungen sind
sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung
steht dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Lieferung:
Alle Angaben über Lieferfristen und -Termine sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Lieferverzögerungen
durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen,
Ausbleiben von Zulieferungen an uns oder höhere Gewalt verlängert
sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch
vor bei Arbeitskampfmaßnahmen in unserem Betrieb oder bei
Vorlieferanten. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz
sind in diesem Fällen in den Grenzen des Abschnitts: Allgemeine
Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Entsteht dem Vertragspartner
durch eine von uns verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden,
so kann der Vertragspartner diesen unter Ausschluß weitergehender
Ersatzansprüche in Höhe von 0,5% für jede Woche
der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5 %
des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt
verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Vertragspartner
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen
Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme
der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende
Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere auf Schadensersatz
sind nach Maßgabe des Abschnitts: Allgemeine Haftungsbeschränkung
ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung
des Liefergegenstandes auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn wir
noch andere Leistungen, z.B Versandkosten, Anlieferung, Aufstellung
und/oder Inbetriebnahme übernommen haben. Verzögert
sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner hat das
Recht, vor Versand der Ware Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen
und/oder selbst vorzunehmen. Für Transportschäden,
auch wenn Sie durch die Art der Verpackung bzw. Befestigung auf
dem Transportmittel bedingt sind, haften wir nicht. Wird von
uns "frei verladen“verkauft, so gehen zwar die Kosten
des eigentlichen Aufladevorganges zu unseren Lasten, nicht aber
das vom Käufer zu tragende und in Transportversicherungen
normaler Art eingeschlossene Risiko des Aufladens hinsichtlich
Bruch oder sonstiger Beschädigung des gekauften Objekts.
Eigentumsvorbehat, Sicherheiten:
Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der
Vertragspartner ist berechtigt,
den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Für
die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten
des Vertragspartners sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten
zu fordern. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen
insoweit frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung
um mehr als 20% übersteigt.
Gewährleistung, Mängelrüge:
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluß weiterer
Ansprüche wie folgt: Die Gewährleistungfristen betragen
bei Neuprodukten bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474
BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder
beruflicher Nutzung 12 Monate.
Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang
bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB)
12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen
werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand verkauft,
in welchen sie sich bei Vertragsschluß befinden. Die vorstehende
Regelung gilt nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige
Ansprüche des Vertragspartners sowie Ansprüche wegen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnitts:
Allgemeine Haftungsbeschränkung im gesetzlich zulässigen
Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung
nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen
Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Eigenschaften sind
nur dann zugesichert, wenn Sie als solche ausdrücklich im
Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben
in unseren Unterlagen enthalten keine Zusicherungen. Proben,
Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen
und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
Schäden, die durch äußeren Einfluß, Korrosion oder gewöhnliche
Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf
die Abnutzung von Verschleißteilen. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach
Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlußfrist
von 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen
bleiben die §§ 377,378 HGB bei einem beiderseitigen
Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt. Stellt
der Vertragspartner einen Mangel fest, darf er den Liefergegenstand
nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben,
sondern hat uns ausreichende Gelegenheit einzuräumen, sich
vom Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung
vorzunehmen. Andernfalls entfallen alle Mangelansprüche.
Bei berechtigter Beanstandung erfolgen nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter
Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig. Im
Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem
Zweck erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. Lassen
wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung
i.S.d. § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben
oder Ersatz zu liefern oder ist uns eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie aus sonstigen
Gründen verweigert, steht dem Vertragspartner, der nicht
Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren den Liefergegenstand
betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Allgemeine Haftungsbeschränkung:
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender
Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen
oder deren Abwesenheit garantiert wurden, beim Mängeln des
Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender
Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem
Fall begrenzt auf den vertragtypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener
oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluß oder
durch Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Vertragspartner
nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten
die vorstehenden Regelungen entsprechend. Weiter gehende Ansprüche
des Vertragspartners werden ausgeschlossen.
Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung:
Unsere Lieferverpflichtung und eine evtl. Lieferfrist
unterliegen dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung. Wenn die gesamte Leistung vor Gefahrübergang
aufgrund eines von uns zu vertretenden Umstandes unmöglich
wird, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Schadenersatz sind nach Maßgabe der Regelungen aus den
Abschnitten: Gewährleistung und Allgemeine Haftungsbeschränkung
ausgeschlossen. Tritt die Unmöglichkeit während des
Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Vertragspartners ein,
so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet. Nach einem
berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch uns sind wir berechtigt,
zurückgenommene Ware frei zu verwerten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde,
ist Erfüllungsort für
die Zahlung und die Warenlieferung unser Geschäftssitz in
Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Es ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluß des
Internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen
Rechts und unter Ausschluß des UN- Kaufrechts.
Rechtswirksamkeit, Datenschutz:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder
werden, berührt dies
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt
an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird
die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners ersetzt. Rechtserhebliche Willenserklärungen
wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen
nach Kaufpreisminderung oder Schadenersatz sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich erfolgen. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang
mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den
Vertragspartner- auch wenn diese von Dritten stammen- i.S.d.
Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und
durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu
lassen.
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